Ein rechtlicher Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter von volljährigen Menschen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbständig sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen.

Ein Berufsbetreuer übt die rechtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB) im Sinne eines entgeltlichen Gewerbes aus. Typische Krankheiten und Situationen, die einer gesetzlichen Betreuung zugrunde liegen können, sind degenerative Erkrankungen des Gehirns (z.B. Demenz), psychiatrische Erkrankungen, Suchtkrankheiten oder geistige Behinderungen.